Die EU-Öko-Verordnung*Die Europäische Gesetzgebung für Bio.

Die EU-Öko-Verordnung gilt seit 2022 und heißt offiziell EU-Verordnung 2018/848. Sie steht unter anderem für:

  • Einheitliche EU-Bio-Standards

  • Schutz von Umwelt und Ressourcen

  • Berücksichtigung von Tierwohl

  • Klare Regeln und Kontrollen

Die EU-Öko-Verordnung auf einen Blick

  1. Die EU-Öko-Verordnung schafft einheitliche Standards für Bio-Produkte.

  2. Sie fördert den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen und den Erhalt der biologischen Vielfalt.

  3. Sie berücksichtigt die Bedürfnisse von Tieren und definiert Vorgaben für die ökologische Tierhaltung.

  4. Klare Regeln, Kontrollen und Kennzeichnungen sorgen für Transparenz entlang der gesamten Lieferkette.

Was ist die EU-Öko-Verordnung?

Seit 2022 gelten in der EU einheitliche Vorgaben für die ökologische Erzeugung. Die EU-Öko-Verordnung regelt unter anderem Anforderungen an Umwelt- und Ressourcenschutz, Tierhaltung sowie Kontrollen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Ziel ist es klare Standards für Bio-Produkte zu schaffen. Transparente Informationen und regelmäßige Kontrollen helfen dabei, Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung beim Kauf von Bio-Produkten zu geben.

Allgemeine Grunsdätze der EU-Öko-Verordnung.

Die ökologische Erzeugung basiert auf klaren Grundsätzen für den Umgang mit natürlichen Ressourcen und die landwirtschaftliche Produktion. Dazu gehören:

  • Respekt vor natürlichen Systemen und Kreisläufen sowie der Erhalt und die Verbesserung des Zustands von Böden, Wasser und Luft, ebenso wie der Gesundheit von Pflanzen und Tieren und des Gleichgewichts zwischen ihnen;

  • Erhaltung von Elementen der natürlichen Landschaft, wie Naturerbestätten;

  • Verantwortungsvoller Einsatz von Energie und natürlichen Ressourcen wie Wasser, Boden, organischer Substanz und Luft;

  • Produktion einer Vielzahl hochwertiger Lebensmittel und anderer landwirtschaftlicher und aquakultureller Produkte, die der Nachfrage der Verbraucher nach Produkten gerecht werden, die durch Prozesse gewonnen werden, die weder der Umwelt, der menschlichen Gesundheit, der Pflanzengesundheit noch der Gesundheit und dem Wohlergehen von Tieren schaden;

  • Gewährleistung der Integrität der ökologischen Produktion in allen Phasen der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion, -verarbeitung und -verteilung;

  • Angemessene Gestaltung und Verwaltung biologischer Prozesse auf der Grundlage ökologischer Systeme und Nutzung interner natürlicher Ressourcen des Bewirtschaftungssystems;

  • Anpassung des Produktionsprozesses, wenn erforderlich und im Rahmen dieser Verordnung, unter Berücksichtigung von Gesundheitsbedingungen, regionaler Vielfalt im ökologischen und klimatischen Gleichgewicht, lokaler Bedingungen, verschiedenen Entwicklungsstadien und spezifischen Tierhaltungspraktiken;

  • Ausschluss von Tierklonierung, künstlich induzierter polyploider Tierzucht und ionisierender Strahlung aus der gesamten Bio-Lebensmittelkette;

  • Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus des Tierschutzes durch Beachtung der spezifischen Bedürfnisse der Arten.

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die EU-Öko-Verordnung eigentlich EU-Verordnung 2018/848 heißt.

Der korrekte Begriff laut Gesetzgebung heißt EU-Verordnung 2018/848 und beschreibt europäische Regeln für Bio-Produkte.

Wofür steht die EU-Öko-Verordnung?**EU-Verordnung 2018/848

Die EU-Öko-Verordnung legt die Grundlagen für die ökologische Landwirtschaft fest. Dabei geht es unter anderem um den Schutz von natürlichen Ressourcen, die Fruchtbarkeit der Böden und den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Außerdem unterstützt sie regionale Wertschöpfung und stärkt den Fokus auf eine Tierhaltung, die die Bedürfnisse der Tiere berücksichtigt.